Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
Veranstalter der Vereinsförderplattform ist die Stadtwerke Neuwied GmbH, Hafenstraße 90,
56564 Neuwied (nachfolgend auch „Stadtwerke“ genannt).
Die Stadtwerke übernehmen seit Jahren Verantwortung für das gesellschaftliche Leben in Neuwied.
Sie
verstehen sich als regional verankertes Unternehmen, das mit vielfältigem Engagement zur
Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Neuwied und der Verbandsgemeinde Melsbach beiträgt.
Bei den Stadtwerken gehen zahlreiche Förderanfragen von Vereinen aus Sport, Kultur und
Gesellschaft
ein. Mit der Förderplattform SWN Herzenssache und unterschiedlichen Sponsoring-Aktionen möchten
die
Stadtwerke in Zukunft Ihrem Engagement ausdrucken verleihen. An den Aktionen können alle
gemeinnützigen Vereine aus dem Netzgebiet Neuwied und Melsbach teilnehmen und haben
gleichermaßen
die Chance auf Unterstützung.
Teilnehmen kann jeder eingetragene Verein mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit, der seinen Sitz
im
Netzgebiet der Stadtwerke Neuwied hat.
2. Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten
Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in
vollem Umfang einverstanden.
2.2 Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss
Für die Förderaktion können sich eingetragene Vereine bewerben, die gemeinnützige Ziele,
z.B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, der Umwelt, der
Seniorenhilfe und der Behindertenhilfe verfolgen.
Vereine, die im vergangenen Jahr bereits teilgenommen haben und eine Förderung für ein
weiteres Projekt erhalten möchten, werden ebenfalls zugelassen. Projekte, die bereits
gefördert wurden, können leider kein zweites Mal bedacht werden.
Vereine, die einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen.
Vereine, die eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und die die
Spende im beschriebenen Netzgebiet der Stadtwerke Neuwied einsetzen.
Die Vereine benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und
verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend
bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln.
Die Stadtwerke fördern keine Vereine mit religiöser Ausrichtung sowie die direkt und
indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht
unterstützt werden Vereine die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze
verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in andere Weise dem
Ansehen der Stadtwerke schaden.
Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem
Wissen und Gewissen erfolgen.
2.3 Bewerbung und Abstimmung
Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder
Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc.
erfolgt nicht.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.swn-herzenssache.de.
Dort sind der gemeinnützige Verein sowie das geplante Projekt (die Verwendung der Förderung)
des Vereins zu beschreiben. Jeder Verein darf lediglich einmal von einer
vertretungsberechtigten Person registriert werden.
Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der
Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können
nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.
Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Stadtwerke u.a. auf Vollständigkeit und
Gemeinnützigkeit geprüft. Bei der Beurteilung und Entscheidung sind die Stadtwerke frei. Ein
Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Förderaktion besteht nicht.
Im Rahmen der Vereinsvorstellung muss ein Logo sowie eine Projektbeschreibung hochgeladen
werden. Es ist darauf zu achten, dass maximal 25 Bilder angehängt werden können. Die Bilder
sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung
von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png.
Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten
Unterlagen / Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte
und Urheberrechte verletzt werden und stimmt der Veröffentlichung im Rahmen der Förderaktion
der Stadtwerke zu.
Die teilnehmenden Vereine stimmen zu, dass die überlassenen Unterlagen und Bilder im Rahmen
der Förderaktion, zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der
Teilnehmer, auch in der begleitenden Presse und Medienarbeit durch die Stadtwerke genutzt
werden dürfen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das fotografiert werden im Rahmen
einer Preisverleihung und die Nutzung dieser Bilder durch die Stadtwerke.
Der Zeitraum für die verschiedenen Aktionen mittels Voting werden den Vereinen über die
Plattform frühzeitig mitgeteilt.
Pro Voting-Aktion können bis zu 20 Projekte auf der Internetseite www.swn-herzenssache.de
eingestellt werden. Das Voting ist im Anschluss zwischen drei und vier Wochen
freigeschaltet.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag
erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die Stadtwerke
geprüft und anschließend auf der Internetseite www.swn-herzenssache.de freigeschaltet.
Die Aktionen werden durch Votings mittels Code, der über die E-Mail generiert wird durchgeführt.
Jeder Teilnehmer kann täglich maximal einmal mit seiner E-Mailadresse für sein Herzensprojekt
abstimmen. Ungültige- und Mehrfachstimmen werden von dem System herausgelöscht und nicht
geweertet.
Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie
Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige,
diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und
Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
Die teilnehmenden Vereine der Förderaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die
Spendenauszahlung, auf das vom Verein angegebene Konto, erfolgt im Anschluss an das jeweilige
Voting.
Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Verein, den Stadtwerken innerhalb von 4 Wochen nach
Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszufüllen und diese auf dem
Postweg an
die Stadtwerke zu übermitteln.
Die Stadtwerke behalten sich das Recht vor, die gesamte Vereinsförderaktion oder auch nur Teile
davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn
eine
ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr
gewährleistet ist.
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Stadtwerke und ihrer Organe, Angestellten und
Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Vereinsförderaktion, gleich
aus
welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt
nicht soweit die Stadtwerke im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder
nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haften. Die Erstellung der
Bewerbungsunterlagen
erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass
ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.
Falsche
oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.
Jeder Bewerber stellt die Stadtwerke - mit seiner Teilnahme - von sämtlichen Ansprüchen Dritter
frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.
Die Stadtwerke und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die
einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Durch die Teilnahme an der Vereinsförderaktion erklärt sich
der
Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtwerke die erforderlichen Daten für
die
Abwicklung der Aktion speichern und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen
dürfen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und
somit
von der Teilnahme zurückzutreten.
Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne
Bestimmungen
der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen
Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck
der
unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Achtung