Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines

1.1 Veranstalter

Veranstalter der Vereinsförderplattform ist die Stadtwerke Neuwied GmbH, Hafenstraße 90, 56564 Neuwied (nachfolgend auch „Stadtwerke“ genannt).

1.2 Stadtwerke und ehrenamtliches Engagement

Die Stadtwerke übernehmen seit Jahren Verantwortung für das gesellschaftliche Leben in Neuwied. Sie verstehen sich als regional verankertes Unternehmen, das mit vielfältigem Engagement zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Neuwied und der Verbandsgemeinde Melsbach beiträgt.

1.3 Ziel der Förderplattform

Bei den Stadtwerken gehen zahlreiche Förderanfragen von Vereinen aus Sport, Kultur und Gesellschaft ein. Mit der Förderplattform SWN Herzenssache und unterschiedlichen Sponsoring-Aktionen möchten die Stadtwerke in Zukunft Ihrem Engagement ausdrucken verleihen. An den Aktionen können alle gemeinnützigen Vereine aus dem Netzgebiet Neuwied und Melsbach teilnehmen und haben gleichermaßen die Chance auf Unterstützung.

1.4 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

Teilnehmen kann jeder eingetragene Verein mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit, der seinen Sitz im Netzgebiet der Stadtwerke Neuwied hat.

2. Teilnahmebedingungen

2.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.

2.2 Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss

2.2.1 Teilnahmeberechtigung
Für die Förderaktion können sich eingetragene Vereine bewerben, die gemeinnützige Ziele, z.B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, der Umwelt, der Seniorenhilfe und der Behindertenhilfe verfolgen.

Vereine, die im vergangenen Jahr bereits teilgenommen haben und eine Förderung für ein weiteres Projekt erhalten möchten, werden ebenfalls zugelassen. Projekte, die bereits gefördert wurden, können leider kein zweites Mal bedacht werden.

Vereine, die einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen.

Vereine, die eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und die die Spende im beschriebenen Netzgebiet der Stadtwerke Neuwied einsetzen.
2.2.2 Verantwortlicher
Die Vereine benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln.
2.2.3 Ausschluss
Die Stadtwerke fördern keine Vereine mit religiöser Ausrichtung sowie die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in andere Weise dem Ansehen der Stadtwerke schaden.

Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.

2.3 Bewerbung und Abstimmung

2.3.1 Kosten
Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
2.3.2 Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.swn-herzenssache.de. Dort sind der gemeinnützige Verein sowie das geplante Projekt (die Verwendung der Förderung) des Vereins zu beschreiben. Jeder Verein darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.

Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Stadtwerke u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Bei der Beurteilung und Entscheidung sind die Stadtwerke frei. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Förderaktion besteht nicht.

Im Rahmen der Vereinsvorstellung muss ein Logo sowie eine Projektbeschreibung hochgeladen werden. Es ist darauf zu achten, dass maximal 25 Bilder angehängt werden können. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png.

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten Unterlagen / Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden und stimmt der Veröffentlichung im Rahmen der Förderaktion der Stadtwerke zu.
2.3.3 Nutzung
Die teilnehmenden Vereine stimmen zu, dass die überlassenen Unterlagen und Bilder im Rahmen der Förderaktion, zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer, auch in der begleitenden Presse und Medienarbeit durch die Stadtwerke genutzt werden dürfen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das fotografiert werden im Rahmen einer Preisverleihung und die Nutzung dieser Bilder durch die Stadtwerke.
2.3.4 Zeitraum
Der Zeitraum für die verschiedenen Aktionen mittels Voting werden den Vereinen über die Plattform frühzeitig mitgeteilt.

Pro Voting-Aktion können bis zu 20 Projekte auf der Internetseite www.swn-herzenssache.de eingestellt werden. Das Voting ist im Anschluss zwischen drei und vier Wochen freigeschaltet.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die Stadtwerke geprüft und anschließend auf der Internetseite www.swn-herzenssache.de freigeschaltet.

2.4 Votes

Die Aktionen werden durch Votings mittels Code, der über die E-Mail generiert wird durchgeführt. Jeder Teilnehmer kann täglich maximal einmal mit seiner E-Mailadresse für sein Herzensprojekt abstimmen. Ungültige- und Mehrfachstimmen werden von dem System herausgelöscht und nicht geweertet.

2.5 Kommentierung

Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.

2.6 Benachrichtigung

Die teilnehmenden Vereine der Förderaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung, auf das vom Verein angegebene Konto, erfolgt im Anschluss an das jeweilige Voting.

2.7 Ausstellen einer Zuwendungsbestätigung

Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Verein, den Stadtwerken innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszufüllen und diese auf dem Postweg an die Stadtwerke zu übermitteln.

3. Aussetzung des Wettbewerbs

Die Stadtwerke behalten sich das Recht vor, die gesamte Vereinsförderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

4. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Stadtwerke und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Vereinsförderaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Stadtwerke im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haften. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Bewerber stellt die Stadtwerke - mit seiner Teilnahme - von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

5. Datenschutz

Die Stadtwerke und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Durch die Teilnahme an der Vereinsförderaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtwerke die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichern und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen dürfen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

6. Sonstiges

Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

7. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.